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CO2-Preis mit Grenzausgleich
(border adjustment)

angelehnt an:

Eine CO2-Steuer mit Grenzausgleich könnte analog zur Mehrwertsteuer als Endverbrauchersteuer ausgestaltet werden mit offenem Steuerausweis, d.h. Unternehmen sind vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Exporten wird die CO2-Steuer zurückerstattet bzw. keine berechnet und Importe werden mit einer Einfuhr-CO2-Steuer belegt.


Der besondere Charme einer CO2-Bepreisung mit Grenzausgleich:

  1. Eine "Koalition der Willigen" kann relativ weit gehen beim Klimaschutz - also eine Vorreiterrolle übernehmen - ohne Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen zu müssen.
  2. Wenn ein ausreichend großer Wirtschaftsraum, mit einem entsprechenden Anteil am Welthandel, sich für eine solche CO2-Bepreisung entschließt, wird ein starker Druck auch auf andere Staaten ausgeübt ebenfalls den Klimaschutz zu forcieren, da diese Staaten bei ihren Exporten in diesen Wirtschaftsraum mit CO2-Preis mit ökologisch optimierten Unternehmen konkurrieren müssen.

Aktuelle Paper:

Hier ein aktueller Überblick zur Thematik: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: (POLICY BRIEF ZUM GRENZAUSGLEICH (10/2020)): EU Grenzausgleich für den CO2-Preis – Chance für Klimaschutz und Wettbewerb

Das "Handlungskonzept Stahl" zeigt in welche Richtung das Bundeswirtschaftsministerium denkt. Eine interesssaten Option für die Grundstoffindustrie könnten Differenzverträgen (sogenannte "Contracts for Difference") sein.

Agora Energeiwende (Oktober 2020): A Clean Industry Package for the EU: Making sure the European Green Deal kick-starts the transition to climate-neutral industry
«... the EU and its member states must redouble their efforts to support the greening of the industrial sector, especially its energyintensive sub-branches, such as cement, steel and chemicals.»

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021): Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs

Gabriel Felbermayr und Klaus M. Schmidt: CO2-Grenzausgleich: Klimafestung oder Klimaclub? et Juni 2021

Gabriel Felbermayr: Steuerliche Aspekte der Klimapolitik: über Steuern, Zölle und Subventionen Wirtschaftsdienst Juni 2021